Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
5. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Für die Nutzung der Chiemgau Thermen gelten im Übrigen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Chiemgau Thermen.
III. Sonderlage Coronavirus SARS-COV-2
Das Thermenhotel Ströbinger Hof hat ein ausgezeichnetes Hygiene- und Qualitätsmanagement. Unsere Prozessbeschreibungen zur Hygiene basieren auf den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes. Die Corona-Pandemie verändert die Rahmenbedingungen in allen Arbeitsbereichen. Um Ansteckungsgefahren zu vermeiden, haben wir entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen.
Wichtige Verhaltensregeln für unsere Gäste:
1. Halten Sie sich an die allgemeinen Hygieneregelungen – siehe Infoblatt an der Rezeption und auf dem Zimmer.
2. Halten Sie keinen engen Kontakt zu anderen Gästen und Mitarbeitern während des Aufenthaltes.
3. Informieren Sie uns sofort, wenn Sie Symptome verspüren, die auf eine Corona-Infektion hinweisen – auch wenn die Symptome erst vor Ort auftreten.
4. Halten Sie sich an die Abstandsregelungen, welche im Hotel entsprechend kommuniziert werden.
IV. Preise, Zahlung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Für Dienstleistungen nach 24:00 Uhr ist das Hotel berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro.
4. Die Rechnung ist sofort bei Abreise fällig. Bei Vereinbarungen mit vorliegender Kostenübernahme oder bei Veranstaltungsrechnungen ist die Rechnung des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen nach §288 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel, der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
a. Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück) bei Gruppen ab 10 Zimmernächten
– 50 % Deposit 28 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, Rest bei Abreise oder nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
b. für den Veranstaltungsbereich (Raummiete, Rahmenkosten, Speisenumsatz, pauschalierter Getränke & Speisenumsatz und Tagungspauschalen ) bei Aufträgen ab € 2.000 Auftragsvolumen
– 50 % Deposit 28 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, Rest bei Veranstaltungsende oder nach Vorlage der Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen.
6. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
8. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.
V. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Das Hotel ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde
– in Zahlungsschwierigkeiten gerät,
– einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat,
– oder gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
– ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziff. IX bleiben unberührt.
VI. Stornierung durch den Kunden
1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden Folgendes:
a. Bei einer Stornierung außerhalb der kostenfreien Stornofrist hat der Kunde 80 % des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nächte zu zahlen.
b. Bei Gruppenbuchungen ab 10 Zimmernächten können
• bis zu 56 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 100 % der gebuchten Zimmernächte kostenfrei reduziert werden,
• bis zu 42 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 50 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden,
• bis zu 35 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 25 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden,
• bis zu 21 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 10 % der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
2.1. Bei individuellen Reservierungen gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von 3 Kalendertagen vor Anreise. Es wird nach Vl.2.a berechnet.
3. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden Folgendes:
• Bis zu 56 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter kostenfrei zurücktreten.
• Tritt der Veranstalter zwischen dem 56. Kalendertag und dem 42. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, 50 % des vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, jedenfalls aber 10 % des vereinbarten Mietpreises.
• Tritt der Veranstalter zwischen dem 42. Kalendertag und dem 35. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, 80 % des vereinbarten Mietpreises in Rechnung zu stellen.
• Tritt der Veranstalter zwischen dem 21. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, 80 % des vereinbarten Mietpreises zuzüglich 50 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen Speisenumsatz.
• Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Speisen-/Menüpreis Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt. Waren für die Veranstaltung noch keine Raummieten veranschlagt, so gelten die für diesen Zeitraum gültigen Raummietenpreise.
• Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen dem 56. Kalendertag, und dem 42. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin 50 %, bei einem späteren Rücktritt 80 % der vereinbarten Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
4. Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs (Reservierung) durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
5. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10 % nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
IX. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der, eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht worden sind.
X. Haftung des Hotels
1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
XI. Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
XII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
XIII. Ergänzende Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen
1. Die Annahme des Vertragsangebots des Kunden gemäß Ziff. II. 1. dieser AGB erfolgt im Falle einer Gutscheinbestellung in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Gutschein vom Hotel erhält.
2. Aufgrund eines vom Hotel erworbenen Gutscheins ist der Kunde berechtigt, vom Hotel die im Gutschein aufgeführte Leistung zu fordern. Die aufgrund des Gutscheins vom Hotel zu erbringende Leistung erfolgt auf Grundlage dieser AGB. Das Hotel ist nur gegen Vorlage des Gutscheins zur Leistung zur verpflichtet (Kleines Inhaberpapier gemäß §§ 807, 793ff.BGB).
3. Der Kunde ist berechtigt, den Gutschein an Dritte weiterzugeben, insbesondere zu verschenken. Auf Wunsch des Kunden legt das Hotel bereits auf dem Gutscheinformular einen Dritten fest, der den Gutschein erhalten soll. Die Festlegung eines Namens auf dem Gutschein berührt die unter Ziff. XII. 2 beschriebene rechtliche Qualität des Gutscheins nicht.
4. Ist der Kunde Verbraucher und schließt er mit dem Hotel durch Erwerb eines Gutschein unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einen Vertrag ab, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB zu. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung zum Gegenstand hat und sich das Hotel verpflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Dies ist insbesondere bei Gutscheinen mit bestimmtem Reservierungsdatum der Fall.
5. Der Kunde ist an seinen Antrag nicht mehr gebunden, wenn er in Fällen, in denen ihm nach Ziff. XII. 4. ein Widerrufsrecht zusteht, binnen einer Frist von zwei Wochen diesen Vertrag widerruft (Widerrufsfrist). Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei der Lieferung von Waren am Tag nach dem Eingang der Waren beim Empfänger. Bei Belehrung nach Vertragsschluss beträgt die vorgenannte Frist vier Wochen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Telefax) an das Hotel zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Thermenhotel Ströbinger Hof, Ströbinger Str. 19, 83093 Bad Endorf, DEUTSCHLAND. Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der Widerrufsfrist, spätestens aber, wenn das Hotel mit ausdrücklicher Zustimmung oder auf Veranlassung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beginnt.
6. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren.
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: